Anlässlich der geplanten Bebauung des brachliegenden Geländes an den Straßen Klostersande und Margarethenstraße – ehemals standen hier die Gebäude der Wäscherei Ahrens – hat sich eine Arbeitsgruppe an interessierten Personen gefunden, die ihre Möglichkeit nutzen möchte, sich im Rahmen des Planungsprozesses durch aufmerksames Begleiten und durch das Einbringen von Stellungnahmen aktiv zu beteiligen.
Das Bauleitverfahren dauert – unter anderem aufgrund von Bodensanierungsmaßnahmen – erheblich länger als geplant. Nachdem das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Elmshorn auf Anregung der
AG bereits im Juni 2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung mit etwa 50 Anwesenden im AWO Stadtteil-Treffpunkt Klostersande durchgeführt hat, soll eine weitere Infoveranstaltung voraussichtlich
in 2023 folgen, da inzwischen offenbar einige Veränderungen eingetreten sind.
Treffen der AG am 3. März 2020 um 18 Uhr
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Liebe Interessierten auf Klostersande,
wir laden hiermit herzlich zum nächsten Treffen der
AG Bebauungsplan Nr. 195
am Dienstag, den 03. März 2020 um 18 Uhr
in den AWO Stadtteil-Treffpunkt Klostersande
am Mittelweg 49
zwecks Austauschs und ggf. zur Planung weiteren Vorgehens ein.
Der aktuelle Stand ist nachfolgend zusammengefasst.
Aktueller Stand vom 20. Februar 2020
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In unserer Quartierszeitung hat es eine Meldung gegeben, die am 09. November 2019 in der Holsteiner Allgemeine erschien.
Telefonisch Auskunft vom Amt für Stadtentwicklung (19. Feb. 2020):
Im Rahmen der Informationsveranstaltung im Juni 2019 und auch im Kreise der Arbeitsgruppe wurden die Themen Bodenbelastung und das Thema Sozialer Wohnraum angesprochen. Hierzu gibt es mittlerweile etwas zu berichten:
Bodenbelastungen
Zusammenfassung / Auszüge einer E-Mail der Unteren Bodenschutzbehörde (Kreis Pinneberg) aus Januar 2020:
Erfolgte Maßnahmen:
„[…] orientierende, sowie eine Detailuntersuchung nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) […]“
„ergänzende Grundwasseruntersuchungen [werden] in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die Schadstoff-Fahne im Grundwasser zu beobachten und den Abwehrbrunnen ggf. anzupassen.“
Geplante / nötige Maßnahmen:
„Die Sanierung wird seitens der Fa. Ahrens durch ein Fachunternehmen geplant und mit den zuständigen Behörden auf Durchführbarkeit, Zielsetzung und Verhältnismäßigkeit geprüft.“
„Das geplante Sanierungsverfahren wird grundsätzlich von Behördenseite akzeptiert, derzeit wird die Schadlosigkeit dieser Methodik geprüft und das Konzept ggf. angepasst.“ [Anm: „Schadlosigkeit“ des Verfahrens vielleicht auch in Bezug auf benachbarte Gebäude?]
„Für die Bauleitplanung sind von der Stadt Elmshorn in Hinblick auf die beabsichtigte Wohnnutzung eigenständige Ziele zu formulieren und entsprechende Dokumentationen mit dem Verantwortlichen zu vereinbaren.“
Der Bebauungsplan Nr. 195 kann „[…] erst Rechtskraft erlangen, wenn die vereinbarten Zielwerte erreicht sind und durch eine abschließende Sanierungsdokumentation in Hinblick auf die Bauleitplanung belegt werden.“
Sozial geförderter Wohnungsbau
Am 21. November 2019 hat die SPD im Ausschuss für Stadtentwicklung den folgenden Antrag gestellt, in dem sie sich auch auf den Bebauungsplan Nr. 195 bezieht:
„Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen […] ab einem Umfang von 15 geplanten Wohneinheiten ist ein sozial geförderter Wohnungsbau (1. und 2. Förderweg) mit einer Quote von mindestens 30 Prozent zu realisieren.“
Hierzu hat das Amt für Stadtentwicklung im Ausschuss sich dahingehend geäußert, dass das geplante Wohnungsmarktkonzept voraussichtlich „[…] vor den Entwürfen für die Bebauungspläne erstellt [wird] und […] somit durchaus als gute Grundlage für die weitere Debatte dienen [kann]. Bei Bebauungsplänen kann die Festlegung einer Quote im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor erfolgen […].“
Einzelheiten hierzu finden sich im Protokoll vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 21.11.2019 unter Punkt 12.
Das Thema stand am 12. Dezember 2019 erneut auf der Tagesordnung.
Der geänderte Antrag lautete
„Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab einem Umfang von 15 geplanten Wohneinheiten im Mietwohnungsbau ist ein sozial geförderter Wohnungsbau (1. und 2. Förderweg) mit einer Quote von mindestens 30 Prozent der Wohnfläche zu realisieren.“
Und wurde bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Einzelheiten / Argumente hierzu im entsprechendem Protokoll unter Punkt 7.
Bei der letzten Sitzung des Ausschusses (20. Februar 2020) stand der Bebauungsplan Nr. 195 nicht explizit auf der Tagesordnung. Möglicherweise wurde das Thema beim TOP Ö 7.2 „Verfahrensstände Bauleitplanung“ angesprochen.
Protokoll der Info-Veranstaltung am 24. Juni 2019 |
Ca. 50 Anwesende haben die Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Elmshorn (Amt für Stadtentwicklung) am 24. Juni 2019 bei uns im AWO Stadtteil-Treffpunkt Klostersande besucht. Sie zeugen für ein großes Interesse an der Zukunft des brachliegenden Geländes zwischen Margarethenstraße und Klostersande, wo ehemals die Wäscherei Ahrens gestanden hat.
Seit dem 18. Juli 2019 ist das Protokoll der Veranstaltung auf der Webseite der Stadt Elmshorn abrufbar.
Nachfolgend finden Sie auch hier die entsprechende Dokumente zum Download.
Gerne können Sie sich der Arbeitsgruppe anschließen, die sich auch in Zukunft treffen wird. Weitere Auskunft erhalten Sie beim AWO Ortsverein Elmshorn.
24. Juni 2019 | Bürgerinformationsveranstaltung
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Bürgerinformation Bebauungsplan Nr. 195
Margarethenstraße / Klostersande
(ehem. Gelände der Wäscherei Ahrens)
Montag | 24. Juni 2019 | 18 Uhr
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
nutzen Sie die Gelegenheit und teilen Sie dem Amt für Stadtentwicklung Ihre Meinung zu den Entwürfen für die zukünftige Bebauung des brachliegenden Geländes zwischen Margarethenstraße und Klostersande mit. Ehemals stand hier die Wäscherei Ahrens.
Neben Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sollen auch Vertreter des Investors (EMV Immobilien) sowie der Architekt vor Ort sein.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
20. Juni 2019 | Stellungnahme der AG
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Aus der Arbeitsgruppe heraus ist ein ausführlicher Bericht entstanden, der in der Stadtteilzeitung Klostersande am 04. Mai 2019 in der Holsteiner Allgemeine zu lesen war.
Am 24. Mai 2019 wurde auf der Webseite der Stadt Elmshorn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Margarethenstraße/Klostersande“ inklusive eines vorläufigen Entwurfs (Link zur Seite der Stadt Elmshorn) des Architektenbüros veröffentlicht. Bürger*innen haben nun die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Dies hat sich die Arbeitsgruppe bei ihrem zweiten Treffen (3. Juni 2019) zum gemeinsamen Ziel gemacht. Die Stellungnahme vom 20. Juni 2019 finden Sie nachfolgend als PDF-Download. Sie wurde in gleicher Form dem zuständigen Amt für Stadtentwicklung zugeleitet.
Gerne können Sie sich auch der Arbeitsgruppe anschließen, die sich auch in Zukunft treffen wird. Weitere Auskunft erhalten Sie beim AWO Ortsverein Elmshorn.